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Angaben gemäß § 5 ECG

Firma: Strelle GmbH

Anschrift: Keutschacherstraße 122, 9073 Viktring, Österreich

E-Mail: [email protected]

Telefon: +43 660 527 4104

Website: https://strelle.at

Gewerberechtliche Angaben

Gewerbe: LI Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker

Unternehmensgegenstand: Erbringung von Beleuchtungs- und Beschallungsleistungen bestehend im Aufstellen von Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen und Verbinden der dazugehörigen Geräte untereinander bzw. mit einem bestehenden Elektroanschluss, sowie die Bedienung dieser Einrichtungen entsprechend den vom Auftraggeber vorgegebenen Anforderungen, unter Ausschluss jeder der Elektrotechnik, der Kommunikationselektronik bzw. dem Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik vorbehaltenen Installations- und Montagetätigkeiten

Gewerberechtliche Geschäftsführung: Daniel Götzinger

Mitglied der: Wirtschaftskammer Kärnten

Berufsrecht: Gewerbeordnung (GewO) – einsehbar unter www.ris.bka.gv.at

Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land

GISA-Zahl: 39355812

UID-Nummer: ATU74956078

Firmenbuchnummer: 523182k

Firmengericht: Landesgericht Klagenfurt

GLN: 9110028218996

Weitere gewerbliche Berechtigungen

Neben der Strelle GmbH werden auf dieser Website auch Leistungen dargestellt, die dem weiteren Unternehmen von Daniel Götzinger zuzuordnen sind.

Unternehmen: Daniel Götzinger

Bezeichnung im Auftritt: Strelle Records

Adresse: Keutschacherstraße 122, 9073 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Fachverband: Fv Film- und Musikwirtschaft

Behörde gem. ECG: Magistrat der Stadt Klagenfurt

Berechtigungen:

  • Filmproduktion Berufszweig: Filmproduktion, inklusive der Herstellung von Multimediaprodukten GISA-Zahl: 10650561 Seit: 09.03.2015
  • Betrieb eines Tonstudios Berufszweig: Ton- und Musikproduktion GISA-Zahl: 10648315 Seit: 01.06.2011

Offenlegung gemäß § 25 MedienG

Medieninhaber: Strelle GmbH

Anschrift: Keutschacherstraße 122, 9073 Viktring, Österreich

Grundlegende Richtung: Persönliche Website und Portfolio für Multimedia Produktion, Veranstaltungstechnik sowie redaktionelle Inhalte zu den Themen Audio, Video und Eventproduktion.

Verbraucherstreitbeilegung

Die von der Europäischen Kommission betriebene Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Version 2.0 · Stand Juni 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Strelle GmbH, Keutschacherstraße 122, A-9073 Viktring – Österreich · Inhaber & GF: Daniel Götzinger · [email protected] · www.strelle.at · LG Klagenfurt FN 523182k · UID ATU74956078 · StNr. 572325082

1. Geltungsbereich & Einbeziehung

Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Strelle GmbH (im Folgenden „Strelle”), insbesondere Studio-, Ton- und Videoproduktionen, Außen- und Veranstaltungsproduktionen, Projektmanagement, Planung, Installation, Wartung sowie Verleih technischer Systeme (Audio, Video, Licht, IT, Karaoke, Mirrorcam u. ä.). Diese AGB werden jedem Angebot und jeder Rechnung beigefügt und sind unter www.strelle.at jederzeit abrufbar. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Strelle ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen vorrangig; einschränkende Klauseln dieser AGB greifen gegenüber Verbrauchern nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

2. Vertragsabschluss & Rücktrittsrecht für Verbraucher

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung zustande. Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und Veranstaltungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vereinbart werden (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Wünscht der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Leistung innerhalb der Rücktrittsfrist und tritt er danach zurück, ist der bis dahin angefallene Aufwand anteilig zu vergüten.

3. Leistungsumfang

Maßgeblich ist ausschließlich die schriftliche Vereinbarung. Zusatzleistungen, Änderungen, Rider-Anforderungen, Sonderanforderungen, Wartezeiten, Mehrstunden und Mehraufwand werden gesondert verrechnet. Die Arbeitszeiten der Stagehands für Auf- und Abbau werden nach tatsächlich aufgewendetem Zeit- und Personalaufwand verrechnet. Die im Angebot veranschlagten Zeiten sind Erfahrungswerte und werden im Normalfall nicht überschritten.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung: alle erforderlichen Informationen und Genehmigungen, freien Zugang sowie Park- und Zufahrtsmöglichkeit zum Veranstaltungsort für die vereinbarten Zeiten, die benötigten Strom- und Netzanschlüsse nach gemeinsamer Absprache sowie sichere Arbeitsbedingungen. Verzögerungen oder Mehraufwand aus unterlassener Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber sorgt an Auf-, Abbau- und Showtagen für ausreichend Getränke und mindestens ein warmes Essen pro eingesetzter Fachkraft; bei Einsätzen über zehn Stunden sind zwei warme Essen bereitzustellen. Falls vereinbart, sind zudem Übernachtungsmöglichkeiten für das angegebene Personal bereitzustellen.

5. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind mit Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet: gegenüber Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), gegenüber Verbrauchern 4 % p. a. (§ 1000 ABGB). Daneben sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen (§ 1333 Abs 2 ABGB).

Bei umfangreichen Produktionen, Materialeinsätzen oder Privatbuchungen kann eine Anzahlung verlangt werden. Bei Privatpersonen gilt eine Buchung grundsätzlich erst mit Anzahlung von einem Drittel der Auftragssumme als verbindlich.

6. Eigentumsvorbehalt & Demontage

Alle gelieferten, montierten oder installierten Waren, Anlagen und technischen Systeme bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Auftragsverhältnis offenen Forderungen uneingeschränktes Eigentum der Strelle GmbH (Eigentumsvorbehalt). Der Auftraggeber erwirbt vor vollständigem Zahlungseingang kein Eigentum an der gelieferten oder installierten Technik – auch dann nicht, wenn diese mit dem Gebäude oder anderen Sachen verbunden wurde; eine solche Verbindung erfolgt ausdrücklich nur zu einem vorübergehenden Zweck, sodass die Vorbehaltsware nicht zum Bestandteil oder Zugehör der Liegenschaft wird.

Der Auftraggeber gewährt der Strelle GmbH bis zur vollständigen Bezahlung jederzeit Zutritt zur Vorbehaltsware sowie das Recht, diese zu besichtigen. Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz ist die Strelle GmbH nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die installierte oder überlassene Technik ganz oder teilweise zu demontieren, zurückzunehmen und abzuholen; der Auftraggeber hat hierfür den ungehinderten Zutritt zu den betreffenden Räumlichkeiten zu gewähren. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Vertragsrücktritt; die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt davon unberührt.

7. Stornierung

Bei Stornierung nach Auftragszusage fallen folgende Stornogebühren – berechnet vom Auftragswert – an:

Zeitpunkt der StornierungStornogebühr
ab 30 Tage vor der Veranstaltung10 %
ab 14 Tage vor der Veranstaltung20 %
ab 7 Tage vor der Veranstaltung35 %
weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung50 %
ab Aufbaubeginn100 %

Gegenüber Verbrauchern bleibt das Recht, einen geringeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen, ebenso unberührt wie das richterliche Mäßigungsrecht nach § 1336 ABGB.

8. Produktionen

Künstlerische und technische Entscheidungen liegen im Ermessen der Strelle GmbH. Ein bestimmter Erfolg wird, soweit es sich um Dienstleistungen handelt, nicht geschuldet.

9. Außenproduktionen, höhere Gewalt & Sicherheit

Für witterungs-, standort- oder drittbedingte Ausfälle sowie Ereignisse höherer Gewalt haftet Strelle nicht, soweit gesetzlich zulässig. Bei Installationen besteht Haftung nur für die eigene Montageleistung. Strelle informiert den Auftraggeber bereits bei der Begehung bzw. Planung über Möglichkeiten und Risiken und schlägt bei Bedarf alternative Lösungen vor. Setzt sich der Auftraggeber über begründete Sicherheitshinweise hinweg und werden dadurch Mensch oder Technik gefährdet, trägt der Auftraggeber die daraus resultierende Verantwortung für Folgeschäden. Strelle ist berechtigt, die Erbringung gefährdender Leistungen zu verweigern.

10. Verleih / Mietgeräte

Mietgeräte befinden sich für die Dauer der Überlassung in der Obhut des Auftraggebers; die Gefahr geht mit Übergabe auf ihn über. Der Auftraggeber hat für eine adäquate Veranstalter- bzw. Geräteversicherung zu sorgen oder selbst zu haften. Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung durch höhere Gewalt (insbesondere Sturm, Wasser, Eis oder Regen) sowie durch Mitarbeiter oder Gäste des Auftraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen bzw. von dessen Versicherung zu decken. Bei Beschädigung wird der Schaden zum Zeitwert ersetzt; bei Totalschaden oder Verlust ist der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Geräts zu ersetzen. Die Geräte sind pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Eine Kaution kann nach Ermessen der Strelle GmbH verlangt werden.

11. Haftung

Strelle haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt von diesen Beschränkungen bleiben in jedem Fall die Haftung für Personenschäden (Schäden an Leben, Körper und Gesundheit), Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände. Gegenüber Verbrauchern gilt der Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

12. Nutzungsrechte & Schutz von Plänen und Konzepten

Nutzungsrechte an erbrachten Werken gehen erst nach vollständigem Zahlungseingang über. Sämtliche Pläne, Zeichnungen, Visualisierungen und Konzepte sowie das Angebot selbst bleiben geistiges Eigentum der Strelle GmbH. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Erstellers weder – auch nicht in veränderter Form – weitergegeben noch veröffentlicht werden. Strelle ist berechtigt, realisierte Projekte als Referenz zu nutzen.

Vorab übermittelte Auswahl-, Abnahme- oder Vorschauversionen dürfen weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. Bei TFP-Produktionen sind Verkauf, Bearbeitung und Weitergabe ausdrücklich untersagt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei unberechtigter Nutzung kann eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten Nutzungshonorars geltend gemacht werden; gegenüber Verbrauchern bleibt das richterliche Mäßigungsrecht nach § 1336 ABGB unberührt.

13. Verhaltenskodex im Studio

Für Arbeiten im Studio gilt ergänzend zu den übrigen Bestimmungen ein klarer, professioneller Umgang mit Räumen, Technik und Personen.

  • Studio, Technik und Zubehör sind mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.
  • Schäden, Mängel oder Störungen sind sofort mitzuteilen.
  • Arbeitsbereiche, Zugänge und sicherheitsrelevante Flächen sind freizuhalten.
  • Die Nutzung erfolgt nur im vereinbarten Umfang und innerhalb der vereinbarten Zeiten.
  • Mitgebrachte Geräte, Datenträger oder Materialien sind so zu verwenden, dass der laufende Betrieb nicht beeinträchtigt wird.
  • Überlassene Technik, Zubehör und Arbeitsplätze sind geordnet und vollständig zurückzugeben.
  • Weisungen zur sicheren Nutzung von Studio, Technik und Infrastruktur sind einzuhalten.

Dieser Verhaltenskodex dient dem Schutz von Personen, Produktionen, Daten, Technik und laufenden Abläufen im Studio.

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter www.strelle.at/dsgvo.

15. Recht & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; insbesondere bleibt der Wohnsitz-Gerichtsstand nach § 14 KSchG unberührt.

16. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung; gegenüber Verbrauchern tritt keine den Verbraucher benachteiligende Ersatzregelung an deren Stelle.