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Geltung und Kontakt

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Strelle GmbH.

Zur besseren Einordnung werden die Leistungen in folgende Bereiche unterteilt:

  • Studioproduktion: Audio-, Video-, Podcast- und Content-Produktionen im Studio
  • Label: Musikveröffentlichungen, Content-Produktion, Artwork- und Release-bezogene Leistungen
  • Veranstaltungstechnik: technische Betreuung, Beschallung, Streaming, Regie, Eventtechnik
  • Consulting: Beratung, Planung, technische Konzeption, Ablauf- und Strukturarbeit
  • Verkauf: Verkauf von Geräten, Zubehör oder individuell vereinbartem Material
  • Installation: fixe oder temporäre technische Installationen vor Ort
  • Vermietung: Überlassung von Technik zur befristeten Nutzung

Strelle GmbH Keutschacherstrasse 122 A-9073 Viktring Österreich

Kontakt office@strelle.at +43 660 527 4104 www.strelle.at

Mit Buchung, Beauftragung oder schriftlicher Angebotsannahme gelten diese Bedingungen als verbindlich vereinbart. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

1. Leistungen und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Angebotsbestätigung, Terminfixierung oder bestätigte Auftragsannahme zustande.

Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, nachträgliche Anpassungen, Rider-Anforderungen, Wartezeiten, Mehrstunden oder zusätzlich benötigtes Material werden gesondert verrechnet.

Stagehands und Technikpersonal werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Angebotszeiten sind Erfahrungswerte und keine garantierten Fixzeiten.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Freigaben, Materialien und Ansprechpartner zur Verfügung.

Welche Mitwirkung konkret erforderlich ist, hängt vom Leistungsbereich ab:

  • Studioproduktion: rechtzeitige Terminabstimmung, Bereitstellung von Inhalten, Daten, Texten oder Referenzen, soweit diese vom Auftraggeber kommen
  • Label: rechtzeitige Lieferung von Musik, Metadaten, Freigaben, Credits, Coverdaten und sonstigem Veröffentlichungsmaterial
  • Consulting: rechtzeitige Bereitstellung der für die Beratung nötigen Informationen und Unterlagen
  • Veranstaltungstechnik und Installation: rechtzeitige Bereitstellung von Zugängen, Strom, Netz, Aufbauflächen, Ansprechpartnern, Genehmigungen und einer sicheren Arbeitsumgebung
  • Vermietung: ordnungsgemäße Übernahme, sichere Nutzung und vollständige Rückgabe

Anforderungen wie Stromanschlüsse, Zufahrten, freie Zugänge, Genehmigungen, Verpflegung, Übernachtungen oder technische Infrastruktur gelten daher nicht pauschal, sondern nur für jene Aufträge, bei denen sie sachlich notwendig sind, insbesondere bei Veranstaltungstechnik, Installationen und größeren Außeneinsätzen.

Der Auftraggeber sorgt an Auf-, Abbau- und Showtagen für ausreichend Getränke und mindestens ein warmes Essen pro eingesetzter Fachkraft; bei Einsätzen über zehn Stunden sind zwei warme Essen bereitzustellen. Falls vereinbart, sind zudem Übernachtungsmöglichkeiten für das angegebene Personal bereitzustellen.

3. Besondere Bedingungen je Leistungsbereich

Studioproduktion Studioleistungen werden auf Basis des vereinbarten Umfangs erbracht. Erforderlich sind insbesondere Terminabstimmung, Produktionsklarheit und ein geordneter Umgang mit Räumen, Technik und Daten. Pflichten rund um Eventinfrastruktur, Stromversorgung, Genehmigungen oder Veranstaltungsabläufe treffen Studiokunden nur dann, wenn diese ausdrücklich Teil des Auftrags sind.

Label Für Release-, Label- und Veröffentlichungsleistungen ist der Auftraggeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Inhalte, Rechte, Metadaten, Credits und Freigaben verantwortlich. Die Strelle GmbH übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben, die vom Auftraggeber oder dessen Partnern stammen.

Veranstaltungstechnik Bei Veranstaltungen umfasst die Mitwirkung des Auftraggebers insbesondere Zugänge, Strom, Aufbauflächen, Genehmigungen, Ablaufabstimmung und sichere Arbeitsbedingungen. Zeitangaben in Angeboten sind Erfahrungswerte; Zusatz-, Warte- und Mehrzeiten werden gesondert verrechnet.

Consulting Beratungs- und Konzeptionsleistungen sind eigenständige Leistungen, auch wenn sie später nicht in eine operative Umsetzung münden. Konzepte, Planungen und technische Empfehlungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Strelle GmbH.

Verkauf Beim Verkauf gehen Waren mit Übergabe bzw. Lieferung an den Kunden über, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Strelle GmbH.

Installation Installationsleistungen erfolgen auf Basis der örtlichen Gegebenheiten und der abgestimmten technischen Ausführung. Bei Installationen haftet die Strelle GmbH nur für eigene Montageleistungen, nicht für bauseitige Mängel, Fremdgewerke oder ungeeignete Rahmenbedingungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs.

Vermietung Bei Vermietung haftet der Kunde ab Übergabe für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unsachgemäße Nutzung der überlassenen Technik.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug können 15 % Verzugszinsen pro Jahr sowie Mahn- und Rechtsverfolgungskosten verrechnet werden.

Honorare sind auch dann geschuldet, wenn erstelltes Material nicht veröffentlicht oder weiterverwendet wird. Zusatzkosten wie Reise, Requisiten, Modelle, Fremdleistungen oder Sondermaterial werden gesondert berechnet.

Bei umfangreichen Produktionen, Materialeinsätzen oder Privatbuchungen kann eine Anzahlung verlangt werden. Bei Privatpersonen gilt eine Buchung grundsätzlich erst mit Anzahlung von einem Drittel der Auftragssumme als verbindlich.

Lieferung, Übergabe, Veröffentlichung oder Nutzungsfreigabe erfolgen erst nach vollständiger Bezahlung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Stornierung und Rücktritt

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

Nach Angebotszusage oder bestätigter Terminfixierung gelten folgende Stornobedingungen:

  • ab 30 Tagen vor Termin: 10 % des Honorars
  • ab 14 Tagen vor Termin: 20 % des Honorars
  • ab 7 Tagen vor Termin: 35 % des Honorars
  • unter 7 Tagen vor Termin: 50 % des Honorars

Zusätzlich sind bereits entstandene Kosten sowie Verpflichtungen gegenüber Dritten in voller Höhe zu ersetzen.

Ziel dieser Regelung ist, dass durch reservierte Personal-, Studio-, Material- oder Fremdleistungen keine verbleibenden finanziellen Schäden bei der Strelle GmbH entstehen.

6. Bild-, Ton- und Datenmaterial

Überlassenes oder im Auftrag erstelltes Bild-, Ton- und Videomaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Strelle GmbH.

Vorab übermittelte Auswahl-, Abnahme- oder Vorschauversionen dürfen weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht im jeweils vereinbarten Umfang.

Bei TFP-Produktionen sind Verkauf, Bearbeitung und Weitergabe ausdrücklich untersagt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bei unberechtigter Nutzung kann eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten Nutzungshonorars geltend gemacht werden.

7. Urheberrecht, Konzepte und Eigenwerbung

Die Strelle GmbH behält sich das Recht vor, erstelltes Material für eigene Referenz- und Werbezwecke zu verwenden, insbesondere für Website, Social Media, Präsentationen und Print, sofern dem keine ausdrücklich vereinbarte Vertraulichkeit entgegensteht.

Pläne, Zeichnungen, technische Konzepte, Visualisierungen und vergleichbare Vorleistungen bleiben Eigentum der Strelle GmbH und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder genutzt noch weitergegeben werden.

Soweit ein Urhebervermerk vereinbart oder branchenüblich ist, ist dieser bei Veröffentlichung sichtbar anzubringen.

8. Technikvermietung und Materialhaftung

Für vermietete oder überlassene Technik haftet der Kunde ab Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe für Verlust, Diebstahl, unsachgemäße Behandlung und Beschädigung, auch durch Dritte.

Die Technik ist ordnungsgemäß zu behandeln. Mängel, Ausfälle oder Schäden sind unverzüglich zu melden.

Rückgaben haben vollständig, gereinigt und zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Reparatur-, Reinigungs- und Wiederbeschaffungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

Eine Kaution kann nach Ermessen der Strelle GmbH verlangt werden. Der Kunde hat für einen angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen, soweit das Risiko aus Nutzung, Lagerung oder Transport bei ihm liegt.

9. Haftung

Die Strelle GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Für technische Ausfälle oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Strelle GmbH, insbesondere Stromausfall, Internetausfall, Witterungseinflüsse, Plattformausfälle oder Ausfälle durch Dritte, wird keine Haftung übernommen.

Für Datenverlust nach ordnungsgemäßer Übergabe sowie für die Verletzung von Rechten Dritter, Markenrechten oder Persönlichkeitsrechten durch vom Auftraggeber bereitgestellte oder veranlasste Inhalte haftet die Strelle GmbH nicht.

Bei Ausfall durch Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Umstände bemüht sich die Strelle GmbH um gleichwertigen Ersatz. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung, Angebotsabwicklung, Rechnungslegung und Kommunikation im Rahmen des Auftragsverhältnisses verarbeitet.

Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website unter /dsgvo.

11. Verhaltenskodex im Studio

Für Arbeiten im Studio gilt ergänzend zu den übrigen Bestimmungen ein klarer, professioneller Umgang mit Räumen, Technik und Personen.

  • Studio, Technik und Zubehör sind mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.
  • Schäden, Mängel oder Störungen sind sofort mitzuteilen.
  • Arbeitsbereiche, Zugänge und sicherheitsrelevante Flächen sind freizuhalten.
  • Die Nutzung erfolgt nur im vereinbarten Umfang und innerhalb der vereinbarten Zeiten.
  • Mitgebrachte Geräte, Datenträger oder Materialien sind so zu verwenden, dass der laufende Betrieb nicht beeinträchtigt wird.
  • Überlassene Technik, Zubehör und Arbeitsplätze sind geordnet und vollständig zurückzugeben.
  • Weisungen zur sicheren Nutzung von Studio, Technik und Infrastruktur sind einzuhalten.

Dieser Verhaltenskodex dient dem Schutz von Personen, Produktionen, Daten, Technik und laufenden Abläufen im Studio.

12. Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Klagenfurt am Wörthersee.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.