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Strelle Records e.U
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Keutschacherstrasse 122
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A-9020 Viktring / Klagenfurt a.W
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Kärnten / Österreich
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Technik / Video / Audio
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E-Mail
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Website
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Firmenbuchnummer363486p
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UID
ATU66464079
Impressum
Allgemeines
Gemäß den Bestimmungen des Mediengesetzes sowie des E-Commerce-Gesetzes (ECG) ist Strelle Records verpflichtet, folgende Informationen offenzulegen:
Medieninhaber und Verantwortlicher für den Inhalt:
Strelle Records
Inhaber: Daniel Götzinger
Sitz: Keutschacherstrasse 122, A-9073 Viktring
Unternehmensgegenstand: 900 Ton- und Musikproduktion, 905 Betrieb eines Musiklabels, bestehend in der Herstellung von Tonaufnahmen auf Ton- und Bildträgern jeder Art sowie deren Bearbeitung, 915 Betrieb eines Tonstudios.
Wohnort: A-9073 Ebenthal
Blattlinie:
Die Website von Strelle Records dient der Information über unsere Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Musikproduktion und Veranstaltungstechnik. Unser Ziel ist es, unsere Leidenschaft für Musik und Technik mit unseren Kunden zu teilen und den Absatz unserer Dienstleistungen zu fördern.
Kleine Offenlegungspflicht:
Strelle Records ist ein Einzelunternehmen, das hauptsächlich in der Musik- und Audioindustrie tätig ist. Die Website von Strelle Records fällt unter die Kategorie der „kleinen Websites“, da ihr Inhalt primär der Präsentation unseres Unternehmens und der Förderung unserer Dienstleistungen dient, ohne Meinungsbildung im Sinne des Mediengesetzes zu beeinflussen.
Große Offenlegungspflicht:
Aufgrund des Inhalts und Umfangs unserer Website ist keine große Offenlegungspflicht erforderlich. Unser Internetauftritt zielt darauf ab, Interessierten Einblicke in unsere Arbeit und Angebote zu geben, ohne dabei die Kriterien einer „großen Website“ zu erfüllen.
Zusätzliche Angaben nach ECG und anderen Rechtsvorschriften:
E-Mail: office@strelle.at
UID-Nummer: ATU66464079
Diese Angaben sollen unseren Nutzern eine transparente Übersicht über die Identität von Strelle Records bieten und unsere Verpflichtungen gemäß den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen.
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedigunen
- Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von Strelle Records durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Durch verbindliche Buchung von Strelle Records und/oder dessen Mitarbeiter (im Folgenden Strelle Records genannt) gelten diese AGB als vereinbart.
3. Der Kunde kann den AGB binnen drei Werktagen schriftlich widersprechen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen sind nur insofern gültig, als dass Strelle Records diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, für alle zukünftigen und laufenden Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Strelle Records.
5. Sämtliche Leistungen der Firma Strelle Records werden auf Grundlage dieser AGB erbracht.
6. Alle Angebote von Strelle Records sind unverbindlich.
7. Jeder Vertrag mit Strelle Records wird erst und ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch Strelle Records gültig. - Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches, an den Kunden überlassenes, Bildmaterial, unabhängig davon, in welcher Schaffensstufe oder technischen Form diese vorliegen.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei jeglichem, von Strelle Records gelieferten, Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtes handelt.
3. Kundenseitig in Auftrag gegebene Änderungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die, wenn im gebuchten Paket nicht anders vorgegeben, zu vergüten sind.
4. Der Kunde erwirbt durch die Bezahlung das vollständige Recht und alle nötigen Lizenzen an dem für ihn geschaffenen Bildmaterial in dem ihm zugestandenen und durch die Buchung bestimmten Ausmaß.
5. Der Kunde hat Strelle Records Lizenzen an dem von Strelle Records gefertigten Produkten einzuräumen, die zumindest beinhalten, dass Strelle Records die Bilder zu eigenen Werbezwecken verwenden darf. Dies beinhaltet nicht ausschließlich die repräsentative Verwendung des Bildmaterials auf der Firmenseite und deren Ablegern, sowie digitale und analoge Printdokumente, die der Firmenbewerbung dienen.
III. Nutzungsrecht für reguläre Kunden
1. Der Kunde erwirbt durch Bezahlung das Nutzungsrecht an dem für ihn von Strelle Records hergestellten Bild- und Printmaterial. (Umfang und Art der Lizenz wird im Angebot geregelt)
2. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Rechte und Lizenzen des im Auftrag gefertigten Bildmaterials bei Strelle Records.
3. Von Strelle Records zur digitalen Auswahl oder Voransicht zur Verfügung gestelltes Material dient ausschließlich dem Auswahlverfahren und darf in keinster Form Dritten zur Verfügung gestellt oder in irgendeiner Form heruntergeladen oder veröffentlicht werden.
- Nutzungsrecht für außerordentliche Kunden
1. Als außerordentliche Kunden sind jene Kunden bezeichnet, die einen gesonderten Vertrag mit Strelle Records eingehen. Dies betrifft vor allem jene Personen, die in einem TFP-vertraglichen Verhältnis stehen (time for pictures) oder im Auftrag einer dritten Partei gecastet werden.
2. Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches, einmaliges Verwendungsrecht an dem gefertigten Material. Diese Lizenz schließt den Verkauf, die kommerzielle Veröffentlichung und die Bearbeitung aus.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht ganz oder auch nur teilweise an Dritte zu übertragen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, das Bildmaterial in der an ihn übertragenen Form zu erhalten. Dies beinhaltet nicht ausschließlich die Untersagung des Zuschnitts, jegliche Form des Entfernens des Wasserzeichens sowie jede Art der Nachbearbeitung.
5. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, den Namen der Firma „Strelle Records“ sichtbar in unmittelbarer Nähe zu den Bildern anzuführen. In öffentlichen, digitalen Medien sowie in sozialen Medien ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, einen Rücklink auf die Firmenpräsenz im jeweiligen Medium der Firma Strelle Records zu setzen.
6. Die Firma Strelle Records darf alles erstellte Material für Werbezwecke und Eigenwerbung nutzen. Es bedarf hierzu keiner separaten Zustimmung des Kunden. - Haftung
1. Die Firma Strelle Records übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen und Objekte.
2. Die Firma Strelle Records übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der Daten. Ab Zustellung des Materials liegt die Verantwortlichkeit der Datensicherung beim Kunden selbst. Strelle Records garantiert keine Sicherung der Daten. - Honorare
1. Es gilt prinzipiell das vereinbarte Honorar. Wurde kein Honorar vereinbart, gelten die ausgeschlagenen Preise.
2. Auftragsbedingte anfallende Kosten und Auslagen (Materialkosten, Modelhonorare, Requisiten, Reisekosten, Spesen und weitere) sind nicht im Honorar enthalten und werden dem Kunden gesondert verrechnet. Ausgenommen es wurden anderweitige, schriftliche Absprachen zwischen Kunden und Strelle Records getroffen.
3. Das Honorar ist in jedem Fall zu zahlen, auch dann, wenn das erworbene Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
4. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
5. Das Honorar ist nach Rechnungslegung innerhalb sieben Werktagen in vollem Umfang bar zu übergeben oder auf das angegebene Konto zu überweisen.
6. Sollte ein Auftrag aus mehreren Einheiten bestehen, kann Strelle Records nach Erbringen der jeweiligen Einheit eine Rechnung stellen.
7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zu kürzen, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen an Strelle Records heranzutreten.
VII. Preise
1. Alle angeschlagenen Preise beinhalten die gesetzliche Steuer und sind in Euro ausgewiesen.
2. Versand- und Transportkosten werden gesondert verrechnet.
3. Preise gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Satz- und Druckfehlern bzw. Irrtümern.
4. Die Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert.
5. Besteht ein kundenseitiger Zahlungsverzug von mehr als einem Kalendermonat, werden dem Kunden 15% Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
VIII. Buchungen
1. Eine Buchung kommt verbindlich zustande, wenn der Kunde mit Strelle Records einen verbindlichen Termin vereinbart. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Termin schriftlich, digital oder mündlich fixiert wurde.
2. Eine Buchung der Firma Strelle Records durch Privatpersonen ist erst dann verbindlich, wenn 1/3 des Gesamtbetrags auf das Firmenkonto von Strelle Records einbezahlt wurde.
3. Eine Terminreservierung des Kunden ist für Strelle Records unverbindlich und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von Seiten Strelle Records storniert werden.
4. Eine Stornierung seitens des Kunden kann nur bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin getätigt werden. Strelle Records behält sich das Recht vor, Absagen nach diesem Zeitpunkt mit 1/3 der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
- Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Für jede Form der unberechtigten (ohne schriftliche Genehmigung seitens Strelle Records) Nutzung, Vervielfältigung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Weitergehende Schadensansprüche bleiben Strelle Records vorbehalten.
2. Bei entferntem, falsch platziertem, unvollständigem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag von 50% (mindestens jedoch 50 Euro je Bild und Platzierung) zu bezahlen.
3. Durch diese Zahlungen werden keine Nutzungsrechte begründet. - Recht
1. Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, unabhängig vom Sitz des Kunden.
2. Alle Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
3. Eine etwaige schriftlich vereinbarte Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
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